Häufige Fragen
Wer kann Ihre Mandantschaft werden?
Ich berate Privatpersonen in allen Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung — unabhängig davon, ob Sie noch im Berufsleben stehen, kurz vor der Rente sind oder Ihren Bescheid bereits erhalten haben. Auch Hinterbliebene und Personen, die Leistungen wegen Erwerbsminderung prüfen lassen möchten, sind herzlich willkommen. Eine Altersgrenze gibt es nicht; erfahrungsgemäß sind meine Mandanten häufig zwischen 45 und 70 Jahren.
Beraten Sie auch Menschen außerhalb von Dresden?
Ja. Neben persönlichen Terminen in meiner Kanzlei in Dresden-Südvorstadt berate ich bundesweit per sicherem Video-Call. Für die Videoberatung benötigen Sie lediglich einen Computer, ein Tablet oder ein Smartphone mit Kamera. Unterlagen können Sie mir vorab eingescannt per E-Mail zusenden.
Was unterscheidet Ihre Beratung von der kostenlosen Auskunft der Deutschen Rentenversicherung?
Die Deutsche Rentenversicherung ist Ihre Versicherungsträgerin — ich bin ausschließlich Ihnen verpflichtet. Ich prüfe Ihren Fall unabhängig, vollständig und ohne institutionelles Eigeninteresse. Das bedeutet: Ich decke auch Fehler in Bescheiden auf, die die DRV selbst ausgestellt hat, und vertrete Sie bei Widerspruch oder vor dem Sozialgericht. Die DRV darf und kann das nicht leisten.
Sind Sie offiziell zugelassen — und worin besteht der Unterschied zu einem Rentenberater der DRV?
Ich bin beim Bundesamt für Justiz als zugelassener Rentenberater registriert und unterliege dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Das bedeutet: Ich darf Ihnen rechtlich verbindliche Rentenberatung erteilen, Widersprüche einlegen und Sie vor Sozialgerichten vertreten. Rentenberater der DRV hingegen sind Angestellte des Versicherungsträgers und können keine unabhängige Rechtsvertretung übernehmen.
Was kostet eine Rentenberatung bei Ihnen?
Meine Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) — der gleichen Grundlage, nach der auch Rechtsanwälte abrechnen. Die Höhe hängt vom Gegenstandswert und dem Umfang der Tätigkeit ab. Vor Beginn einer Beratung erhalten Sie von mir immer eine klare Übersicht über die voraussichtlichen Kosten — transparent und ohne versteckte Gebühren.
Gibt es eine kostenlose Erstberatung?
Nein. Ich biete keine kostenlose Erstberatung an, da ich als zugelassener Rentenberater gesetzlich an die Vergütungsregelungen des RVG gebunden bin. Was ich Ihnen stattdessen anbiete: ein kurzes telefonisches Vorgespräch, in dem ich einschätze, ob und wie ich Ihnen helfen kann — damit Sie wissen, worauf Sie sich einlassen, bevor ein Mandat erteilt wird.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Das hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Viele Rechtsschutzversicherungen decken rentenrechtliche Streitigkeiten ab — insbesondere wenn es um Widerspruchsverfahren oder sozialgerichtliche Klagen geht. Ich empfehle Ihnen, vor Mandatserteilung bei Ihrer Versicherung nachzufragen und eine Deckungszusage einzuholen. Gerne unterstütze ich Sie dabei mit den notwendigen Angaben.
Wie läuft eine Beratung bei Ihnen ab?
Am Anfang steht ein kurzes Telefonat, in dem wir klären, ob ich der richtige Ansprechpartner für Ihr Anliegen bin. Danach senden Sie mir relevante Unterlagen zu (z. B. Renteninformation, Bescheide, Versicherungsverlauf). Ich analysiere Ihren Fall und berate Sie dann in einem persönlichen Termin — in der Kanzlei oder per Video — mit konkreten Empfehlungen und nächsten Schritten.